6 ff.). Seit dem 24. März 2016 befindet er sich in Sicherheitshaft (366 Tage; angeordnet mit erstinstanzlichem Urteil [pag. 4850], verlängert mit Verfügung vom 5. August 2016 [pag. 5179 SK 16 271]). Damit befand er sich bis zum oberinstanzlichen Urteilszeitpunkt während insgesamt 396 Tagen in Untersuchungs- und Sicherheitshaft (30 Tage + 366 Tage). Mit begründeter Verfügung vom 4. Oktober 2016 (pag. 61 im Verfahren SK 16 354) wurde das Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten vom 27. September 2016 (pag. 1 ff. SK 16 354) abgewiesen.