5 den werde, ausgenommen die mit Verfügung vom 23. März 2012 und 21. März 2014 herausgegebenen Gegenstände und vorbehältlich allfälliger Eigentumsansprüche von Dr. R.________ (Ziff. VI.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 4. über den Antrag von Dr. R.________ vom 20. Oktober 2015 auf Herausgabe verschiedener Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werde (Ziff. VI.4. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 5. diverse Gegenstände in Anwendung von Art.