III.6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 7. der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe, mehrfach begangen zwischen dem 24. März 2013 bis am 20. März 2014 sowie zwischen April und Mai 2013 in Biel, durch Verwendung einer Bezeichnung, die den Eindruck erweckt, die betreffende Aus- oder Weiterbildung nach diesem Gesetz absolviert zu haben (Ziff. III.7. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); 8. der Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz, mehrfach begangen in Biel, durch Abgabe von Heilmitteln ohne Berechtigung (Ziff. III.8. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;