1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 24. März 2016 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) das Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe, angeblich begangen ab dem 19. Oktober 2011 bis am 23. März 2013 in Biel (Ziff. I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), sowie wegen Widerhandlungen gegen das Heilmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in Biel (Ziff. I.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;