Auf die Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Dezember 2015 wird nicht eingetreten insoweit, als dass unter Vorbehalt die Aufhebung von Ziffer I.2. des Urteils verlangt wird. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Dezember 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 19.02.2013 auf der Autobahn A1-West, Bern-Brünnen/Kerzers durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h. III. A.________ wird schuldig erklärt: