men, erscheint allerdings überhöht. Aufgrund des geltenden Verbots der reformatio in peius darf die Kammer die von der Vorinstanz ausgesprochenen 12 Strafeinheiten (8 Tagessätze Geldstrafe und CHF 400.00 Verbindungsbusse) nicht überschreiten. Die vorinstanzlich ausgesprochenen 12 Strafeinheiten werden daher bestätigt. 17.6 Höhe des Tagessatzes Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach