tigt geblieben oder falsch gewürdigt worden sind oder wenn seit dem erstinstanzlichen Urteil wesentliche, die Strafzumessung beeinflussende Änderungen eingetreten sind. Für die grobe Verkehrsregelverletzung ist in Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips eine Geldstrafe auszusprechen. Die beiden einfachen Verkehrsregelverletzungen werden hingegen mit Busse sanktioniert. 17. Geldstrafe für grobe Verkehrsregelverletzung 17.1 Vorbemerkungen