Weiter ist auf dem Video deutlich ersichtlich, dass der Beschuldigte dann mit sehr geringem Abstand (knapp) vor dem Polizeifahrzeug einschwenkte. Dass die Polizisten im Strassenverkehr aufmerksam waren, wie der Beschuldigte vorbringt, ist sicherlich zutreffend. Die Folgerung, dass deshalb vom Verhalten des Beschuldigten von vorherein keine Gefahr für die Insassen des zivilen Polizeifahrzeuges ausgehen konnte, ist für die Kammer nicht nachvollziehbar. Schliesslich ist im Strassenverkehr immer davon auszugehen, dass die übrigen Strassenverkehrsteilnehmer aufmerksam sind, was aber ein eigenes gefährliches Verhalten gegenüber diesen Teilnehmern nicht ausschliessen kann.