Auf die «Vidista»-Videoaufzeichnung, in welcher der Sachverhalt, wie er von der Vorinstanz festgestellt wurde, eindeutig erkennbar ist, kann abgestellt werden. Der Beschuldigte leitete ein Überholmanöver ein, als der Spurabbau bereits signalisiert war. Um dem Fahrzeug des Beschuldigten das Wiedereinschwenken ohne Kollision zu ermöglichen, musste das Polizeifahrzeug stark abbremsen (gemäss Videobeweis von rund 120 km/h auf 96 km/h). Weiter ist auf dem Video deutlich ersichtlich, dass der Beschuldigte dann mit sehr geringem Abstand (knapp) vor dem Polizeifahrzeug einschwenkte.