Sie erachtete als erstellt, dass der Beschuldigte in dem Moment vollständig auf den zweiten Überholstreifen gewechselt habe, als der erste Pfeil betreffend Spurabbau auf der Fahrbahn aufgemalt war. Das Polizeifahrzeug sei in dem Moment mit gut 120 km/h unterwegs gewesen, der Wagen des Beschuldigten sei deutlich schneller gefahren. Der BMW des Beschuldigten sei dann im Video ausser Sicht und überhole das Polizeifahrzeug, dessen Geschwindigkeit bei etwas über 120 km/h bleibe. Das Polizeifahrzeug bremse dann abrupt bis auf 96 km/h, woraufhin das Fahrzeug des Beschuldigten im Video wieder sichtbar werde und sich vor das Polizeifahrzeug eingliedere.