5 9. Unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte am 19. Februar 2013 auf der Autobahn A1- West, Bern-Brünnen/Kerzers, mit seinem Personenwagen ein ziviles Polizeifahrzeug überholte. Obwohl er die Signalisation des Spurabbaus bereits wahrgenommen hatte, setzte er zu einem Überholmanöver an. Er fuhr vom ersten auf den zweiten Überholstreifen, überholte das Polizeifahrzeug und fuhr danach – als der zweite Überholstreifen durch den Spurabbau wegfiel – wieder auf den ersten Überholstreifen.