8. Sachverhalt gemäss Strafbefehl Im Strafbefehl wird der Sachverhalt folgendermassen umschrieben: 1) Der Beschuldigte fuhr auf dem ersten Überholstreifen der Autobahn A1-West in Richtung Kerzers und wechselte beim ersten auf dem zweiten Überholstreifen markierten Abweispfeil auf den zweiten Überholstreifen um ein ziviles Polizeifahrzeug zu überholen, welches sich auf dem ersten Überholstreifen befand. Beim Fahrstreifenabbau wechselte er zurück vom zweiten Über- hol- auf den ersten Überholstreifen, obwohl sich das zivile Polizeifahrzeug zu diesem Zeitpunkt rechts neben ihm befand. Dieses musste dadurch eine starke Bremsung einleiten, um eine seitliche Kollision zu verhindern.