Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 22. Dezember 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, begangen durch mangelnde Rücksichtnahme beim Überholen, der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h, sowie der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung, begangen durch Unterlassen der Richtungsanzeige, schuldig erklärt. Er wurde verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 800.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 400.00 sowie zu einer