1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 22. Dezember 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der groben Verkehrsregelverletzung, begangen durch mangelnde Rücksichtnahme beim Überholen, der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h, sowie der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung, begangen durch Unterlassen der Richtungsanzeige, schuldig erklärt.