6 Die Organisation des Straf- und Massnahmenvollzugs ist aufwändig, die geeigneten Straf- und Massnahmenvollzugsplätze sind rar und es bestehen nur vereinzelte, für einen vorzeitigen Massnahmenvollzug angemessene Einrichtungen. Die Behörden sind darauf angewiesen, geeignete Einrichtungen zu finden, welche die Betroffenen innert nützlicher Frist aufnehmen können. Entsprechend wäre es weder mit den öffentlichen Interessen noch mit dem Vollzugsregime vereinbar, die Betroffenen jeweils nach ihren persönlichen Präferenzen unterzubringen.