15.3. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass er gegen seinen Willen in die Klinik Beverin versetzt worden sei. Er möchte unbedingt wieder zurück in das Regionalgefängnis Burgdorf oder in eine andere Einrichtung im Kanton Bern versetzt werden. Er wolle in der Nähe seines Kindes sein, das ihn in Burgdorf regelmässig habe besuchen können (amtliche Akten SK 16 269 pag. 1). 15.4. Die POM verwies in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde vollumfänglich auf ihre Ausführungen im Entscheid vom 15.6.2016 (vgl. amtliche Akten SK 16 269 pag. 43).