Nachdem der Beschwerdeführer auch bei den Psychiatrischen Diensten Graubünden vorerst auf die Warteliste gesetzt worden sei, habe sich die Klinik Beverin am 21.3.2016 bereit erklärt, den Beschwerdeführer per 31.3.2016 aufzunehmen. Vor dem Hintergrund, dass der Beschwerdeführer gestützt auf den Therapiebericht vom 22.10.2015 baldmöglichst von der angeordneten Therapie habe profitieren sollen, habe die ASMV zu Recht dessen Verlegung in die auch über eine geschlossene forensische Abteilung verfügende Klinik Beverin veranlasst.