3 Regionalgefängnis Burgdorf oder eine andere Anstalt des Kantons Bern beantragt wird. Die Kognition der Kammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles 13. Wie bereits vor der POM ist auch im Beschwerdeverfahren einzig zu beurteilen, ob der Beschwerdeführer von der Klinik Beverin in das Regionalgefängnis Burgdorf oder eine andere Anstalt des Kantons Bern zu versetzen ist.