12.1. Der Beschwerdeführer beantragte in seiner Beschwerde vom 10.7.2016 sinngemäss, der vorzeitige Massnahmenvollzug sei aufzuheben. Als er im Gefängnis gewesen sei, habe man ihm ein Blatt vorgelegt. Es sei ihm dabei nicht klar gewesen, was er unterschrieben habe und welche Konsequenzen daraus entstehen würden. Einen Tag darauf sei er gegen seinen Willen in die Klinik Beverin versetzt worden.