1. der Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, mehrfach begangen durch 1.1. UngenĂ¼gendes Sichern eines Fahrzeugs gegen die Verwendung durch Unbefugte (einfache Verletzung von Verkehrsregeln), begangen am 11.11.2012 in F.________; 1.2. Nichtanbringen der vorgeschriebenen Kontrollschilder als Lenker eines Personenwagens, begangen am 11.11.2012 ab ca. 19.40 Uhr bis ca. 21.00 Uhr in der Region F.________ als Lenker eines Lieferwagens;