742, Verfahren EO 15 15178). Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist zu sagen, dass er aufgrund seiner körperlichen Beeinträchtigungen seit längerer Zeit arbeitslos ist und bei seinen Eltern auf dem Bauernhof wohnt. Er scheint nicht über viele andere soziale Kontakte zu verfügen (vgl. pag. 100 Z. 38). Schliesslich bestehen Anzeichen einer Abhängigkeitsproblematik, da der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen