Er prallte beim Abbiegen infolge Missachtens des Vortrittsrechts in eine auf dem Trottoir gehende Person, wodurch diese in die Luft geschleudert wurde, zu Boden fiel und sich Prellungen an Knie, Rippen und Schulter zuzog. Hierfür wurde der Beschuldigte mit rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Emmental-Oberaargau, vom 1. Juni 2016 wegen einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 verurteilt (pag. 742, Verfahren EO 15 15178).