Gemäss Verfügung des Strassenverkehrsamts des Kantons Bern vom 1. Februar 2013 droht dem Beschuldigten nun ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit (pag. 217 ff.). Weiter ist festzustellen, dass der Beschuldigte am 1. Dezember 2015 in F.________ einen weiteren Verkehrsunfall hatte. Er prallte beim Abbiegen infolge Missachtens des Vortrittsrechts in eine auf dem Trottoir gehende Person, wodurch diese in die Luft geschleudert wurde, zu Boden fiel und sich Prellungen an Knie, Rippen und Schulter zuzog.