733 Z. 30 ff.]). Abzüglich des Pauschalabzugs von 25% für Krankenkasse und Steuern sowie unter Aufrechnung eines Korrekturbetrags von CHF 15.00 für Kost und Logis bei den Eltern, ergibt sich – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz und den Anträgen beider Parteien – eine Tagessatzhöhe von CHF 50.00.