30 allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum. Die monatlichen Einkünfte des Beschuldigten betragen ca. CHF 1‘400.00 (CHF 1‘200.00 SUVA-Rente und CHF 200.00 für Hilfsarbeiten auf dem Bauernhof [pag. 723; pag. 733 Z. 30 ff.