Er wurde mit Strafmandat des Untersuchungsrichteramts II Emmental-Oberaargau vom 31. März 2010 wegen Fahrens in qualifiziert angetrunkenem Zustand (BAK von 0.87 ‰) zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 50.00 verurteilt (pag. 717). Dieser Vorfall zeigt ebenfalls ein unbedachtes und rücksichtsloses Verhalten gegenüber fremden Verkehrsteilnehmern und deren Sicherheit auf, weshalb sich die einschlägige Vorstrafe erheblich straferhöhend auswirkt.