650, S. 64 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf Frage, was er aus heutiger Sicht zu den verschieden Verkehrsunfällen sage, gab der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung an, gewisse Leute hätten nie etwas und andere treffe es mehrmals. Es sei dumm gelaufen. Abstreiten möchte er es aber nicht (pag. 733 Z. 36 ff.). Er habe sich schon Gedanken gemacht, was sein Verhalten im Strassenverkehr bedeute, aber mehr als vorsichtig sein könne man ja auch nicht. Er fahre vorsichtig (pag. 734 Z. 35 ff.).