Für den Schuldspruch wegen Beschimpfung erscheint für sich alleine beurteilt eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen. Unter Anwendung des Asperationsprinzips gelangt die Kammer zu einer aufzurechnenden Strafe von 10 Strafeinheiten, so dass die Strafe von 50 Strafeinheiten auf 60 Strafeinheiten zu erhöhen ist.