16. Asperation 16.1 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit Die VBRS-Richtlinien 2010 sehen für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit einem Motorfahrzeug ohne Unfall eine Geldstrafe ab 10 Tagessätzen vor (VBRS-Richtlinien 2010, S. 17). Der Beschuldigte widersetzte sich vorliegend nicht nur dem Atemlufttest, sondern auch dem Drogenschnelltest. Gegen die Verbringung ins Spital setzte er sich dermassen verbal und passiv körperlich zur Wehr, dass die Polizisten Pfefferspray und einen Mehrzweckschlagstock als Armschlüssel einsetzen mussten. Im Spital konn-