91 Abs. 1 aSVG). Bei den Schuldsprüchen wegen ungenügenden Sicherns eines Fahrzeugs, Nichtanbringens der vorgeschriebenen Kontrollschilder und mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana handelt es sich demgegenüber um Übertretungen. Für diese Delikte ist eine Busse angedroht (bis CHF 10‘000.00, Art. 106 StPO).