Schliesslich hätten die weiteren befragten Personen, nota bene Freunde des Beschuldigten, die Aussagen der Polizisten bestätigt. Von einem unangemessenen Verhalten der Polizisten aus dem Nichts heraus könne folglich keine Rede sein. Gemäss den Aussagen der Polizisten und der weiteren befragten Personen habe sich der Beschuldigte einem Abführen durch die Polizei widersetzt und verbal provoziert. Da dem Beschuldigten ein Führerausweisentzug für unbestimmte Zeit drohe, sei nachvollziehbar, dass er mit allen Mitteln versucht habe, eine weitere Verurteilung wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu vermeiden (pag. 617 ff., S. 31 ff.