Die Polizisten seien verpflichtet gewesen, diesem Verdacht nachzugehen. Es entspreche dem üblichen Vorgehen der Polizei, dass vor einem Bluttest zuerst ein Atemlufttest und ein Drogenschnelltest durchgeführt würden. Der Beschuldigte habe den Ablauf des polizeilichen Vorgehens aus den früheren Verfahren gekannt. Es erstaune deshalb nicht, dass aus der verbalen Weigerung mit der Zeit ein Gerangel entstanden sei. Beide Polizisten hätten indes von rein passivem körperlichem Widerstand gesprochen und den Beschuldigten so nicht allzu sehr belastet, was die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen verstärke.