20 digte an, dass er eigentlich kein Schnaps-Trinker sei. Er trinke vielleicht alle zwei Monate mal Schnaps (pag. 117 Z. 251 ff.). Wenn der Beschuldigte am 11. November 2012 tatsächlich 4-6 dl Schnaps getrunken hätte, mithin mehr als eine halbe Flasche Schnaps (mit Fassungsvermögen 7.5 dl), ist davon auszugehen, dass es ihm deutlich und sichtbar schlechter gegangen wäre. Dies umso mehr, da der Beschuldigte angab, er habe an diesem Tag nicht gross gegessen (pag. 504 Z. 21 f.).