Bezüglich der Nachtrunkmengen war sich der Beschuldigte nicht mehr ganz sicher. Er habe bei D.________ ein, zwei Bier gehabt. Anschliessend hätten sie Kaffee getrunken und Flämmli habe es auch noch gegeben. Vielleicht seien es auch drei Bier gewesen. Er wisse es nicht mehr (pag. 506 Z. 39 f.). Ob das Mischverhältnis nun jedes Mal halb-halb und ob es nun zwei oder drei Kaffee-Fertig gewesen seien, da möchte er sich nach dieser Zeit nicht mehr auf die Äste hinauslassen (pag. 507 Z. 3 ff.). Er könne nicht mehr genau sagen, wie viele Flämmli es gewesen seien. Zwei habe man meistens genommen (pag. 507 Z. 15 ff.). Die Kaffee-Fertig hätten sie mit Quittenschnaps von AC.________ gemacht.