In der forensisch-toxikologischen Alkoholbestimmung vom 29. September 2014 (pag. 69 f.) ging das IRM Bern von einem Trinkende vor der Fahrt um 18:00 Uhr, einer Ereigniszeit um 20:57 Uhr, einem Nachtrunk um 21:00 Uhr, der Anhaltung um 22:15 Uhr sowie der Blutentnahme um 23:15 Uhr aus (pag. 69). Das Ereignis und die Blutentnahme seien nach Abschluss der längst möglichen Resorptionszeit von 120 Minuten erfolgt. Unter Berücksichtigung der kleinstmöglichen Abbaurate von 0.10 Gew. ‰ pro Stunde seien für die 138 Minuten zwischen dem Ereignis und der Blutentnahme 0.23 Gew. ‰ zum unteren Wert des Vertrauensbereiches der chemisch bestimmten Blutalkoholkonzentration von 1.78 Gew. ‰ zu addieren. Die