17 (pag. 495 Z. 16 ff.). Wenn ein Brenner nicht ganz sauber arbeite, sei es möglich, dass mehr Methanol und andere Begleitstoffe im Schnaps enthalten seien (pag. 496 Z. 22 ff.). Diesbezüglich ist jedoch festzuhalten, dass gemäss den Angaben des Beschuldigten lediglich der Quittenschnaps, der für den Kaffee-Fertig verwendet worden sei, selbstgebrannt gewesen sei. Der Schnaps für die Flämmli sei kein Eigenbrand gewesen (pag. 114 Z. 142 ff.; vgl. auch pag. 507 Z. 26 f.). In der forensisch-toxikologischen Alkoholbestimmung vom 29. September 2014 (pag.