38). Dr. H.________ führte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, die Gutachter seien im Begleitstoffgutachten zum Schluss gekommen, dass das Muster der Begleitstoffe von Bier und nicht von einem Quittenschnaps stamme, was gegen die Richtigkeit der Nachtrunkbehauptung spreche (pag. 495 Z. 12 ff.). Das Begleitstoffbild spreche gegen einen massiven Konsum von Schnäpsen, egal welcher Sorte. Es sei aber möglich, dass kleinere Mengen Schnaps getrunken worden seien