Im Begleitschreiben des IRM Bern vom 13. Februar 2014 (pag. 38 f.) wird erwähnt, dass Quittenschnaps relativ hohe Konzentrationen an Begleitstoffen («Fuselalkoholen») enthalte. Diese seien in der Blutprobe jedoch nicht in entsprechenden Konzentrationen vorhanden gewesen. Die Nachtrunkangaben des Beschuldigten würden durch die Begleitstoffanalytik somit widerlegt (pag. 38).