Auch die ausgesprochen hohe Methanolkonzentration spreche dafür, dass bereits über einen längeren Zeitraum hinweg eine erhebliche Alkoholisierung bestanden habe. Die festgestellten Werte könnten zwanglos durch einen anhaltenden Bierkonsum erklärt werden, wobei es aufgrund der festgestellten Methanolkonzentration als wahrscheinlich angesehen werden könne, dass am Tattag zu Beginn des Alkoholkonsums noch eine Restalkoholisierung vom Vortag vorhanden gewesen sei (pag. 42). Im Begleitschreiben des IRM Bern vom 13. Februar 2014 (pag.