__ aufhielten. Anschliessend montierten der Beschuldigte und D.________ bei der Landi in F.________ die Kontrollschilder ab und fuhren dann unbestrittenermassen weiter in die Coop-Einstellhalle, um den Knalleffekt in einem geschlossenen Raum zu testen (Beschuldigter: pag. 101 Z. 77 ff., pag. 103 Z. 163 ff.; pag. 503 Z. 20 ff.; D.________: pag. 78 Z. 86 ff.). Gemäss dem Einsatzprotokoll der Polizei erfolgte um 19:59 Uhr eine Meldung von W.________, wonach irgendetwas gesprengt werde (pag. 454). Die Vorinstanz erwog, die Telefonnummer des Melders gehöre einer X.________, wohnhaft an der Y.________ in F.________. Die Y.________ befinde sich in der Nähe der Coop-Einstellhalle (pag.