96 Z. 15 ff.). Zwischen dem Knall und dem Anruf auf die Notfallnummer dürften ca. ein bis zwei Minuten vergangen sein. Er habe zuerst raus geschaut und gerufen und dann habe er telefoniert (pag. 96 Z. 36 ff.). Auf Frage, um welche Zeit er die Polizei avisiert habe, gab V.________ an, sie hätten den Sohn ins Bett gelegt, das müsste so ca. 19:40 oder 19:45 Uhr gewesen sein. Sie seien alle drei noch im Wohnzimmer gewesen (pag. 96 Z. 41 ff.). V.________ konnte in seinen Aussagen Verknüpfungen machen. Es knallte, als er seinen Sohn ins Bett bringen wollte, also ca. 19:40 oder 19:45 Uhr (pag 96 Z. 15 f., Z. 43).