Im Rapport der Kantonspolizei vom 25. November 2012 ist hingegen nur eine ungefähre Zeitangabe («ca. 19:30 Uhr») aufgeführt (pag. 14). Diese Zeitangabe vermag die auf die Minuten genau aufgeführte Meldezeit im Journaleintrag (pag. 453) nicht in Frage zu stellen. Der Melder, V.________, führte an der delegierten Einvernahme vom 5. April 2013 (pag. 95 ff.) aus, er habe seinen Sohn ins Bett bringen wollen und dann habe es dermassen geknallt, dass die Scheiben fast rausgefallen seien. Er sei zuerst auf den Balkon gegangen und habe gefragt, was passiert sei. Er habe die Polizei gerufen, weil er Rohre auf den Boden fallen gehört habe (pag. 96 Z. 15 ff.).