13 Melders, seine Telefonnummer und die genaue Meldezeit (hier «19:39», vgl. pag. 453) erfasst. Der Polizeibeamte, der die Meldung entgegennimmt, schickte eine freie Polizeipatrouille vor Ort. Dieses Aufgebot erfolgte vorliegend gemäss dem Einsatzprotokoll um 19:43 Uhr (vgl. pag. 454). Der Journaleintrag stellt folglich eine verlässliche Zeitquelle dar (pag. 609, S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Im Rapport der Kantonspolizei vom 25. November 2012 ist hingegen nur eine ungefähre Zeitangabe («ca. 19:30 Uhr») aufgeführt (pag.