101 Z. 76 f.). D.________ wusste nicht mehr genau, wohin sie nach der Sägerei N.________ gingen. Sicher habe es in dieser Zeit auch noch einige weitere Male geknallt. Auf jeden Fall habe es beim O.________ ein weiteres Mal geknallt. Er denke, dies sei irgendwann zwischen 18:00 Uhr und 19:00 Uhr gewesen (pag. 78 Z. 80 ff.). Bei der Polizei ging jedoch um 19:39 Uhr eine Meldung ein, dass es bei der Firma O.________ einen lauten Knall gegeben habe (pag. 453). Die Verteidigung rügt, die Meldezeiten des Journaleintrags der Polizei könnten nicht stimmen.