9. Bestrittener Sachverhalt und Beweiswürdigung Bestritten und nachfolgend zu prüfen ist, ob es am Nachmittag des 11. November 2012 bei D.________ zu einem Treffen mit C.________ kam (Ziff. II. 9.1 hinten) sowie der weitere zeitliche Ablauf (Ziff. II. 9.2 hinten). Sodann liegen widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der am Nachmittag und Abend vom Beschuldigten kon-