Gemäss übereinstimmenden Aussagen seien D.________ und der Beschuldigte anschliessend zur Firma O.________ in F.________ gefahren und hätten es dort ein weiteres Mal knallen lassen (D.________: pag. 78 Z. 82 ff.; Beschuldigter: pag. 101 Z. 76 f.). Um welche Uhrzeit sie bei der Firma O.________ waren, ist unklar. D.________ hat die Zeit auf ca. 18.00-19.00 Uhr geschätzt (pag. 78 Z. 84 f.). Die Polizei erhielt indessen um 19.39 Uhr eine Meldung, wonach es bei der Firma O.________ einen Knall gegeben habe (pag. 4, pag. 453). Auf den genauen zeitlichen Ablauf (nach der Geburtstagsfeier mit C.________, vgl. dazu nachfolgend Ziff.