10 17:00-17:30 Uhr seien sie gemäss D.________ auf Wunsch von C.________ wieder zur Sägerei N.________ gefahren und hätten es dort 3-4 Male knallen lassen. Danach seien sie weitergefahren und es habe sicher noch einige weitere Male geknallt (pag. 78 Z. 78 ff.). Diese Episode wurde vom Beschuldigten zunächst nicht erwähnt (vgl. pag. 101) und später explizit bestritten (pag. 504 Z. 24 ff.), weshalb sie nachfolgend (vgl. Ziff. III.5.1 und III.5.4) genauer gewürdigt wird.