740). Die Staatsanwaltschaft erteilte dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM Bern) am 21. Oktober 2013 den Auftrag, eine neue Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration des Beschuldigten zu erstellen. Der Gutachter wurde gebeten, telefonisch mitzuteilen, ob eine Begleitstoffanalyse nötig sei (pag. 21 f.). In der Folge liess das IRM Bern durch das Universitäts-Klinikum Freiburg in Breisgau eine Begleitstoffanalyse erstellen und liess diese der Staatsanwaltschaft am 13. Februar 2014 zukommen (pag.