_ sei diesbezüglich von Schuld und Strafe freizusprechen. 4. A.________ sei zu verurteilen zu einer Geldstrafe von höchstens 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 500.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von höchstens CHF 800.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 8 Tage festzusetzen sei. 5. Die Verfahrenskosten der ersten und der oberen Instanz seien im Umfang von ¾ auf die Staatskasse zu nehmen und im Umfang von ¼ dem Beschuldigten und Berufungsführer aufzuerlegen.