des Urteils des Regionalgerichts Emmental- Oberaargau vom 16. Juli 2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ mit Unterziffern 1.4. und 1.5. sowie Unterziffern 2. und 3. schuldig gesprochen wurde des ungenĂ¼genden Sicherns eines Motorfahrzeugs gegen Verwendung durch unbefugte Dritte, des Nichtanbringens der vorgeschriebenen Kontrollschilder als Lenker eines Personenwagens, der Beschimpfung und der mehrfach begangenen Widerhandlungen gegen das BetmG durch Konsum von Marihuana. 3. In Aufhebung von Dispositiv Ziffer Ill.